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Gold verkaufen — Steuerregeln und Spekulationsfrist

Wann ist Goldverkauf steuerfrei? Spekulationsfrist, Freigrenze seit 2024 und was Sie bei der Steuererklärung beachten müssen.

Spekulationsfrist: 12 Monate

Der Verkauf von physischem Gold (Barren, Münzen, Schmuck) ist in Deutschland nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr vollständig steuerfrei. Diese Regelung basiert auf § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte).

Freigrenze seit 2024

Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne zum 1. Januar 2024 von 600 € auf 1.000 € angehoben. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Liegt der Gewinn auch nur 1 € über der Grenze, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Nachweis der Haltedauer

Bewahren Sie unbedingt folgende Unterlagen auf:

  • Kaufbelege mit Datum und Menge
  • Rechnungen des Händlers
  • Kontoauszüge bei Überweisungskauf

Gold-ETCs und Wertpapiere

Achtung: Gewinne aus Gold-ETFs und -ETCs unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer (25 % + Soli). Eine Ausnahme bilden physisch hinterlegte ETCs mit individuellem Auslieferungsanspruch — hier kann unter bestimmten Voraussetzungen die einjährige Spekulationsfrist gelten.

Fazit

Die steuerliche Behandlung von Gold in Deutschland ist vergleichsweise anlegerfreundlich — vorausgesetzt, Sie halten die Spekulationsfrist ein und dokumentieren Ihre Käufe sorgfältig.