Gold verkaufen — Steuerregeln und Spekulationsfrist
Wann ist Goldverkauf steuerfrei? Spekulationsfrist, Freigrenze seit 2024 und was Sie bei der Steuererklärung beachten müssen.
Spekulationsfrist: 12 Monate
Der Verkauf von physischem Gold (Barren, Münzen, Schmuck) ist in Deutschland nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr vollständig steuerfrei. Diese Regelung basiert auf § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte).
Freigrenze seit 2024
Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne zum 1. Januar 2024 von 600 € auf 1.000 € angehoben. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Liegt der Gewinn auch nur 1 € über der Grenze, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Nachweis der Haltedauer
Bewahren Sie unbedingt folgende Unterlagen auf:
- Kaufbelege mit Datum und Menge
- Rechnungen des Händlers
- Kontoauszüge bei Überweisungskauf
Gold-ETCs und Wertpapiere
Achtung: Gewinne aus Gold-ETFs und -ETCs unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer (25 % + Soli). Eine Ausnahme bilden physisch hinterlegte ETCs mit individuellem Auslieferungsanspruch — hier kann unter bestimmten Voraussetzungen die einjährige Spekulationsfrist gelten.
Fazit
Die steuerliche Behandlung von Gold in Deutschland ist vergleichsweise anlegerfreundlich — vorausgesetzt, Sie halten die Spekulationsfrist ein und dokumentieren Ihre Käufe sorgfältig.